VORGANGSWEISE:
In einem persönlichen Gespräch wird mit Ihnen ein durchdachtes Planungskonzept erarbeitet, welches als Grundlage
für eine Grobkostenermittlung dient.
Wir sind der Ansicht, dass Sie vor Erstellung Ihres Einreichplanes wissen sollten, in welchem finanziellen Rahmen Sie
sich bewegen. So wird das uns entgegengebrachte Vertrauen bestärkt und Ihr Bauvorhaben auch umsetzbar.
PLANUNGSSCHRITTE:
A. Vorentwurf:
Wir fertigen Zeichnungen und Skizzen nach Ihrem Raum-
und Funktionsprogramm, einschließlich einer überschlägigen Grobkostenschätzung an.
B. Entwurf:
Gefällt Ihnen der gemeinsam entwickelte Vorentwurf, zeichnen wir Ansichten und 3-dimensionale Visualisierungen, so
dass Sie genau wissen, wie Ihr Haus aussehen wird. Wie bieten Ihnen eine dreidimensionale Planung, durch welche
es Ihnen möglich wird Ihr Haus bereits jetzt dreidimesional zu begehen.
C. Einreichung:
Für die Baubehörde müssen Plandokumente, Ansuchen und verschiedene Berechnungen angefertigt werden.
Wenn die Baubehörde ihr bescheidgemäßes Einverständnis erklärt, steht ab diesem Zeitpunkt rechtlich dem
Baubeginn nichts mehr im Weg.
D. Kostenberechnungen:
In dieser Phase erstellen wir ein Verzeichnis der auszuführenden Arbeiten, welche an Ihre Wunschfirmen oder an
Firmen unseres Vertrauens verschickt werden.
Nach Auswertung dieser Angebote wird der BEST- und BILLIGSTBIETER für Sie ermittelt und die entsprechende
Bauvergabe nach Ö-Norm durchgeführt.
Die Kosten der vorangeführten Planungsleistungen werden nach der Honorarordnung für Baumeister ermittelt und Ihnen
zeitgerecht mittels verbindlichem Angebot veranschaulicht.
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